Entlastungsbetrag: Geld aus 2025 können Sie noch nutzen

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Ungenutztes Geld aus dem Jahr 2025 ist noch nicht verfallen. 131 Euro im Monat, aufs Jahr gerechnet 1.572 Euro: So viel steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 als sogenannter Entlastungsbetrag zu. Finanzieren lassen sich damit laut der Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel: Unterstützung im HaushaltBegleitung bei Einkäufen und BehördengängenBetreuungsangebote zur Entlastung pflegender AngehörigerBetreuung für Menschen mit Demenz Unterkunft und Verpflegung in Tages- oder Kurzzeitpflege Oft sind es ambulante Betreuungsdienste und Pflegedienste, die diese Leistungen anbieten. Befindet sich noch G Wofür kann man das Geld nutzen? Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Befindet sich noch Geld aus 2025 im Topf, das verwendet werden soll, gilt es, zeitnah aktiv zu werden.

Erstmalig 10.06.2026Zuletzt vor 13 Tagen

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