Neue Verjährungsfrist seit 1. Juli: Bußgeldstellen setzen künftig deutlich mehr Bescheide durch

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Berlin, 04.07.2026 – Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine verdoppelte Verjährungsfrist: Bußgeldstellen haben nun sechs statt bisher drei Monate Zeit, um Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- oder Abstandsverstöße zu verfolgen. Das Verkehrsrechtsportal Blitzerkatalog.org rechnet infolge der Reform mit einer spürbar höheren Zahl durchgesetzter …

Erstmalig 04.07.2026Zuletzt vor 51 Tagen

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