Dreieinhalb Jahre Haft für 18-jährigen wegen Mordplanung

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Wegen eines geplanten Auftragsmordes hat das Kölner Landgericht einen 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er sich im Alter von 17 Jahren gegen Bezahlung zu einem heimtückischen Mord aus Habgier in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffenrecht bereit erklärt hatte. „Crime as a Service“ Die Ermittler ordnen die Tat dem Phänomen „Crime as a Service“ ( Verbrechen als Dienstleistung) zu.

Erstmalig 11.06.2026Zuletzt vor 13 Tagen

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