Paragraf zur Politikerbeleidigung soll eingeschränkt werden
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Juni 2026, erstmals mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz" (21/6328(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches soll Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen. (ste/11.06.2026) Die Anzeigen wegen Politikerbeleidigungen nehmen rasant zu, wegen einer Gesetzesänderung und künstlicher Intelligenz. Was mal als Schutz von Lokalpolitiker gedacht war, verkommt zunehmend zur Posse. Die Union will den Paragraphen abschaffen.
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Beitragende Quellen
Artikel (7)
- Compact OnlineMedien13.06.2026
Verschiedene Vertreter der etablierten Parteien, etwa Union-Fraktionschef Jens Spahn oder die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (ebenfalls CDU), forderten jüngst die Aufhebung von Paragraph 188 StGB, dem sog. Politiker-Beleidigungs-Gesetz. Jetzt ist davon keine Rede mehr, die Vorschrift solle lediglich entschärft werden.
- ZEIT ONLINE · DeutschlandJournalismus13.06.2026
- BILDJournalismus12.06.2026
- Nachrichten Archive · Staatsanzeiger BWOffiziell12.06.2026
Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Bislang sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen alle „Personen des politischen Lebens“ strafbar. Während Spitzenpolitiker „eine harte Auseinandersetzung aushalten“ müssten, könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker „das Handtuch werfen“, mahnte der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU).
- BORegional12.06.2026
- BundestagOffiziell11.06.2026
Juni 2026, erstmals mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz" (21/6328(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches soll Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen. (ste/11.06.2026)
- Allgaeuer-zeitungRegional08.06.2026
Die Anzeigen wegen Politikerbeleidigungen nehmen rasant zu, wegen einer Gesetzesänderung und künstlicher Intelligenz. Was mal als Schutz von Lokalpolitiker gedacht war, verkommt zunehmend zur Posse. Die Union will den Paragraphen abschaffen.