Gericht: Ausweisung nach Angriff auf Polizisten rechtmäßig

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Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist der Polizist dienstunfähig, auf einen Rollator angewiesen und durch dieses Ereignis psychisch schwer betroffen. Ausweisung auch aus präventiven Gründen rechtmäßig Die Ausweisung sei offensichtlich rechtmäßig. Eine Ausweisung sei auch aus generalpräventiven Gründen rechtmäßig, weil sie Ausländer in vergleichbaren Situationen von einer Straffälligkeit abschrecken könne.

Erstmalig 03.08.2026Zuletzt vor 18 Tagen

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