Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

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Juristische Niederlage für die AfD auch in zweiter Instanz: Bayerns Verfassungsschutz darf die Partei weiter beobachten, wie der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu. Die bayerische AfD versucht mit allen Mitteln, juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Es bleibt dabei: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Diese versuchte die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – vergeblich. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt an die Macht kommen, könnten Rechtsextreme an geheime Informationen des Verfassungsschutzes gelangen. Vor der Innenministerkonferenz kursieren nun Überlegungen für den »Worst Case«.

Erstmalig 17.06.2026Zuletzt vor 7 Tagen

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