Flughafen München: Keine strafrechtlichen Folgen nach Flugzeug-Übernachtung

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Die unfreiwillige Übernachtung Hunderter Passagiere in Flugzeugen am Münchner Flughafen wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Nach der Prüfung des Polizeiberichts zum Vorfall im Februar sei das Verfahren ergebnislos eingestell... Die unfreiwillige Übernachtung Hunderter Passagiere in Flugzeugen am Münchner Flughafen wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Flugzeuge konnten wegen Schneefalls nicht abheben Insgesamt waren laut Flughafen sechs Flüge mit rund 600 Passagieren betroffen, die bereits an Bord waren und eigentlich starten sollten. Um trotzdem doch noch möglichst viele Flüge zu ermöglichen, sei in der Nacht eine Sonderfluggenehmigung eingeholt worden und Flugzeuge seien noch bis 1.00 Uhr nachts auf die Rollfelder geschickt worden.

Erstmalig 02.07.2026Zuletzt vor 3 Tagen

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