Bußgelder aus dem Ausland nicht ignorieren

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Falsch geparkt oder zu schnell unterwegs: Ist nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Reiseland im Briefkasten, sollte man ihn nicht einfach aussitzen. „Bußgelder aus der gesamten EU sowie der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werden“, so ein ADAC-Sprecher. Denn einige Länder gewähren bei schneller Zahlung „deutliche Rabatte“.

Erstmalig 10.08.2026Zuletzt vor 12 Tagen

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