BGH-Urteil: Keine jährlichen Entgelte mehr für Riester-Bausparverträge zulässig

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jahresentgelte auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Nach Angaben von Finanztip können Betroffene gezahlte Gebühren aus den vergangenen Jahren nun zurückfordern. In einem richtungsweisenden Urteil vom 29. Juli 2026 (Az.: XI ZR 83/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Bausparkassen keine jährlichen Entgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen erheben dürfen. Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen sind unwirksam Hintergrund des Verfahrens In dem verhandelten Fall klagte ein Verbraucher gegen eine …

Erstmalig 28.07.2026Zuletzt vor 20 Tagen

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