Nach Alkohol im Dienst: Schankkellner kündigen Arbeit auf

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Im Paulaner-Festzelt auf dem Oktoberfest hat es kurzzeitig einen Engpass am Zapfhahn gegeben – aber nicht, weil das Bier fehlte: Sieben Schankkellner hatten überraschend die Arbeit aufgekündigt. Im Dienst sei Alkohol strengstens verboten. Alkohol am Arbeitsplatz sei kein Kavaliersdelikt ist und könne nicht geduldet werden.

Erstmalig 29.09.2026Zuletzt vor 30 Tagen

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