Drogenfahnder zu Cannabisgesetz: Kann so nicht funktionieren
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Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis: Welche Strafe droht? Der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis wiegt schwer: Es geht nicht um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren. Viele Beschuldigte erhalten eine Hausdurchsuchung oder Vorladung und begreifen erst dann, dass eine einzige griffbereite Waffe den gesamten Vorwurf verschärft. München – Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, sieht bei der Cannabislegalisierung deutliche Fehlentwicklungen und fordert Änderungen am geltenden Gesetz. „Wir sollten die Cannabislegalisierung nicht nach politischen Lagern bewerten, sondern nach ihren tatsächlichen Folgen“, sagte Streeck der Süddeutschen Zeitung . Die Bilanz... [weiter lesen] Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Der Le
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Artikel (9)
- Sächsische · - Das Newsportal für SachsenRegional17.08.2026
- GN Online – GesamtRegional16.08.2026
Von dpa Die Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit mehr als zwei Jahren. Cannabis-Anbauverein in Niedersachsen genehmigt werden. Ein Fahnder kritisiert den Umgang mit dem Gesetz. mehr...
- ZEIT ONLINEJournalismus16.08.2026
- New FactsMedien16.08.2026
Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“.
- Finanznachrichten – ServiceMedien16.08.2026
Hannover - Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, "aber so, wie es umges...
- SpiegelJournalismus16.08.2026
Vor zwei Jahren wurde der Besitz von Gras teilweise entkriminalisiert. Hier spricht der Drogenfahnder Ingo Hörmann über die Folgen der Legalisierung und darüber, warum er selbst Großdealer wieder laufen lassen muss.
- Recht UmschauMedien14.08.2026
Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis: Welche Strafe droht? Der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis wiegt schwer: Es geht nicht um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren. Viele Beschuldigte erhalten eine Hausdurchsuchung oder Vorladung und begreifen erst dann, dass eine einzige griffbereite Waffe den gesamten Vorwurf verschärft.
- Süddeutsche ZeitungJournalismus13.08.2026
John und Moritz haben jahrelang Cannabis konsumiert. Es war Teil ihres Lifestyles. In ihrem Buch „Kiffen aufhören – aber auf chillig“ berichten sie, wie ihnen der Ausstieg gelang.
- AerzteblattMedien10.08.2026
München – Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, sieht bei der Cannabislegalisierung deutliche Fehlentwicklungen und fordert Änderungen am geltenden Gesetz. „Wir sollten die Cannabislegalisierung nicht nach politischen Lagern bewerten, sondern nach ihren tatsächlichen Folgen“, sagte Streeck der Süddeutschen Zeitung . Die Bilanz... [weiter lesen]