Drogenfahnder zu Cannabisgesetz: Kann so nicht funktionieren

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Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis: Welche Strafe droht? Der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis wiegt schwer: Es geht nicht um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren. Viele Beschuldigte erhalten eine Hausdurchsuchung oder Vorladung und begreifen erst dann, dass eine einzige griffbereite Waffe den gesamten Vorwurf verschärft. München – Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, sieht bei der Cannabislegalisierung deutliche Fehlentwicklungen und fordert Änderungen am geltenden Gesetz. „Wir sollten die Cannabislegalisierung nicht nach politischen Lagern bewerten, sondern nach ihren tatsächlichen Folgen“, sagte Streeck der Süddeutschen Zeitung . Die Bilanz... [weiter lesen] Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Der Le

Erstmalig 10.08.2026Zuletzt vor 6 Tagen

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