Gewahrsam und Handgranaten: Bundesverfassungsgericht prüft Bayerns Polizeigesetz

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Präventivgewahrsam, Handgranaten und „drohende Gefahr“: Kurz vor dem zehnten Jahrestag des Anschlags in München stehen umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht nimmt umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft, ob beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten wurden. Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Unter anderem geht es um den möglichen Einsatz von Handgranaten. Die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei sind hochumstritten. Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz

Erstmalig 01.07.2026Zuletzt vor 4 Tagen

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