70 Jahre KPD-Urteil: Was sich aus dem KPD-Verbot für die Gegenwart lernen lässt
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Lange bevor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 17. August 1956 das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) verkündet hatte, wurden die Mitglieder der Partei massiv verfolgt. Das Urteil war die nachträgliche Bestätigung der Willkürpraxis.
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Beitragende Quellen
Artikel (3)
- Jungewelt – AbgeschriebenJournalismus17.08.2026
- TAZJournalismus17.08.2026
- Jungewelt – SchwerpunktJournalismus14.08.2026
Lange bevor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 17. August 1956 das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) verkündet hatte, wurden die Mitglieder der Partei massiv verfolgt. Das Urteil war die nachträgliche Bestätigung der Willkürpraxis.