Arztbesuche: Zahlungsverzug: Kassen dürfen Gesundheitskarte nicht sperren

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Manche Krankenkassen sperren die Karte, wenn Versicherte mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nicht die Gesundheitskarte entziehen, weil diese ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Grundsätzlich ruht nach Angaben des Landessozialgerichts der Anspruch auf Leistungen, wenn Versicherte trotz Mahnung mit der Zahlung ihrer Krankenkassenbeiträge für zwei Monate im Rückstand sind.

Erstmalig 17.06.2026Zuletzt vor 9 Tagen

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