Arztbesuche: Zahlungsverzug: Kassen dürfen Gesundheitskarte nicht sperren
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Manche Krankenkassen sperren die Karte, wenn Versicherte mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nicht die Gesundheitskarte entziehen, weil diese ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Grundsätzlich ruht nach Angaben des Landessozialgerichts der Anspruch auf Leistungen, wenn Versicherte trotz Mahnung mit der Zahlung ihrer Krankenkassenbeiträge für zwei Monate im Rückstand sind.
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Artikel (8)
- RTLJournalismus19.06.2026
- CHIPJournalismus19.06.2026
- Cash OnlineCommunity18.06.2026
Krankenkassen dürfen die elektronische Gesundheitskarte bei Beitragsschulden nicht einziehen oder sperren. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden. Für Kassen und Versicherte hat das Urteil praktische Folgen.
- FOCUS OnlineJournalismus18.06.2026
- AerzteblattBlog17.06.2026
München – Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nicht die Gesundheitskarte entziehen, weil diese ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Das hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) entschieden. Es verbot diese weit verbreitete Praxis mit der Begründung, dass für eine Sperrung beziehungsweise einen Entzug der elektronischen Gesundheitskarte aufgrund... [weiter lesen]
- ONETZRegional17.06.2026
- SternJournalismus17.06.2026
Manche Krankenkassen sperren die Karte, wenn Versicherte mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nicht die Gesundheitskarte entziehen, weil diese ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Grundsätzlich ruht nach Angaben des Landessozialgerichts der Anspruch auf Leistungen, wenn Versicherte trotz Mahnung mit der Zahlung ihrer Krankenkassenbeiträge für zwei Monate im Rückstand sind.
- ZEIT ONLINEJournalismus17.06.2026