Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag? Entwurf liegt vor

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Der Achtstundentag in Deutschland soll nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums grundsätzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: «Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.» Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen aber erweitert werden. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.

Erstmalig 18.06.2026Zuletzt vor 6 Tagen

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Artikel (4)

  • Finanztreff – UnternehmenKommerziell18.06.2026

    BERLIN (dpa-AFX) - Der Achtstundentag in Deutschland soll nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums grundsätzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbei...

  • wallstreet:online · UnternehmenmeldungenJournalismus18.06.2026

    BERLIN (dpa-AFX) - Der Achtstundentag in Deutschland soll nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums grundsätzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können.

  • Radio PlassenburgMedien18.06.2026

    Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: «Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.» Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen aber erweitert werden. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.