Tödliche Zwangsräumung - Zehn Jahre Haft wegen Mordes

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Verteidigung plädiert auf Totschlag Die Staatsanwaltschaft hatte 11 Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Die Nebenklage sprach sich für 13 Jahre Haft wegen Mordes und ebenfalls die Unterbringung aus. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Haftstrafe von 5 Jahren.

Erstmalig 11.08.2026Zuletzt vor 11 Tagen

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