Rettungseinsatz in den Alpen: Bergnot: Zahlt Versicherung bei Fahrlässigkeit?

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Nach einer aufsehenerregenden Rettungsaktion von Familien mit Kinderwagen in den Alpen stellen sich nicht wenige die Frage, ob ein Versicherungsschutz auch bei fahrlässigem Verhalten greift. „Bei vorsätzlichem Verhalten kann der Versicherer die Leistung dagegen ausschließen.“ Welche Policen bei Bergungskosten einspringen Generell gilt: Bei Notlagen in den Bergen kann etwa eine private Unfallversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung für die Kosten einspringen, wenn Bergungs- und Rettungskosten mitversichert sind. Regeln des Bergsteigens missachtet - Versicherung in Gefahr Beim Deutsche

Erstmalig 10.08.2026Zuletzt vor 12 Tagen

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