Bayerisches Polizeigesetz in Karlsruhe auf Prüfstand

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Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Unter anderem geht es um den möglichen Einsatz von Handgranaten. Die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei sind hochumstritten. Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz aktiv werden, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern». Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hält die weitreichenden Befugnisse der Polizei schon vor einer konkreten Gefahr für verfassungswidrig, wie aus einer Stellungnahme der Kammer zu den Verfahren hervorgeht. Bayerns Polizei darf schon bei „drohender Gefahr“ tätig werden. Es ist eine von mehreren umstrittenen Regelungen

Erstmalig 06.07.2026Zuletzt vor 4 Tagen

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