Bayerisches Polizeigesetz in Karlsruhe auf Prüfstand
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Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Unter anderem geht es um den möglichen Einsatz von Handgranaten. Die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei sind hochumstritten. Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz aktiv werden, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern». Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hält die weitreichenden Befugnisse der Polizei schon vor einer konkreten Gefahr für verfassungswidrig, wie aus einer Stellungnahme der Kammer zu den Verfahren hervorgeht. Bayerns Polizei darf schon bei „drohender Gefahr“ tätig werden. Es ist eine von mehreren umstrittenen Regelungen
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Artikel (13)
- TagesschauJournalismus07.07.2026
Präventivgewahrsam, Handgranaten und "drohende Gefahr": Tausende Menschen gingen 2018 gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz auf die Straße. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber. Von Antonetta Stephany. [ mehr ]
- SPIEGEL ONLINE · Schlagzeilen - nach ZeitJournalismus07.07.2026
Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Unter anderem geht es um den möglichen Einsatz von Handgranaten.
- ONETZRegional07.07.2026
- STERN · die neusten Meldungen zum Thema PolitikJournalismus07.07.2026
Präventivgewahrsam, Handgranaten und „drohende Gefahr“: Kurz vor dem zehnten Jahrestag des Anschlags in München stehen umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht nimmt umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft, ob beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten wurden.
- Https://www.haller-kreisblatt.de/_export/site_rss/hk/index.rssRegional07.07.2026
- GN Online – GesamtRegional07.07.2026
- Aachener ZeitungRegional07.07.2026
- Radio PlassenburgMedien07.07.2026
Die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei sind hochumstritten. Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz aktiv werden, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern». Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hält die weitreichenden Befugnisse der Polizei schon vor einer konkreten Gefahr für verfassungswidrig, wie aus einer Stellungnahme der Kammer zu den Verfahren hervorgeht.
- ZEIT ONLINEJournalismus07.07.2026
- TagesschauJournalismus07.07.2026
Wann dürfen Polizeibeamte in Bayern tätig werden - und mit welchen Mitteln? Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich von heute an mit dem umstrittenen Polizeiaufgabengesetz des Freistaats. Von Alena Lagmöller. [ mehr ]
- ONETZRegional07.07.2026
- Allgaeuer-zeitungRegional07.07.2026
Bayerns Polizei darf schon bei „drohender Gefahr“ tätig werden. Es ist eine von mehreren umstrittenen Regelungen im Polizeigesetz des Freistaats. Nicht nur dort schaut man nun gespannt nach Karlsruhe.
- DeutschlandfunkJournalismus06.07.2026