Bundesverfassungsgericht prüft Bayerns Polizeigesetz
Zusammenfassung lesen ▾Zusammenfassung schließen ▴
Vor acht Jahren erweiterte die CSU in Bayern die Befugnisse der Polizei – schoss sie dabei übers Ziel hinaus? Das prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Söders Regierung blickt mit Spannung auf das Urteil. Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Unter anderem geht es um den möglichen Einsatz von Handgranaten. Die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei sind hochumstritten. Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz aktiv werden, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern». Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hält die weitreichenden Befugnisse der Polizei schon vor einer konkreten Ge
Artikel
5
Quellen
5
Relevanz
1660
0–100
Kontroverse
0
0–100
Stimmung
Sensationalismus-Gap
-6
Differenz zw. Quellen
Coverage-Gini
0.80
0 = gleichmäßig
Dominante Quellenart
Journalismus
Quellentypen
Beitragende Quellen
Artikel (5)
- Süddeutsche ZeitungJournalismus08.07.2026
Vor acht Jahren erweiterte die CSU in Bayern die Befugnisse der Polizei – schoss sie dabei übers Ziel hinaus? Das prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Söders Regierung blickt mit Spannung auf das Urteil.
- Sueddeutsche – TopthemenJournalismus08.07.2026
- SPIEGEL ONLINE · Schlagzeilen - nach ZeitJournalismus07.07.2026
Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Unter anderem geht es um den möglichen Einsatz von Handgranaten.
- Radio PlassenburgMedien07.07.2026
Die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei sind hochumstritten. Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz aktiv werden, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern». Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hält die weitreichenden Befugnisse der Polizei schon vor einer konkreten Gefahr für verfassungswidrig, wie aus einer Stellungnahme der Kammer zu den Verfahren hervorgeht.
- DeutschlandfunkJournalismus06.07.2026