Sturz aus Bahn: Auch Landgericht lehnt U-Haft ab

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So argumentiert das Landgericht Die 22. «Dass sich die Tür eines fahrenden Zuges öffnet, stellt vielmehr – selbst bei einem Anprall – einen eher außergewöhnlichen Vorfall dar, der fern der Lebenserfahrung liegt.» Darüber hinaus fehlt es nach Auffassung der Kammer an einem für den Erlass eines Haftbefehls erforderlichen Haftgrund. Die Voraussetzungen der Fluchtgefahr seien nicht gegeben, teilte das Landgericht mit und argumentierte wie auch schon das Amtsgericht.

Erstmalig 18.08.2026Zuletzt vor 4 Tagen

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