Trennungsunterhalt und Erwerbsobliegenheit: Was im Trennungsjahr wirklich gilt
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In der Beratung von Mandanten zeigt sich aktuell immer wieder, dass die Erwerbsobliegenheit während des Trennungsjahres häufig falsch eingeschätzt wird. Hier zeigt sich: Auch im Trennungsjahr kann eine zumutbare Erwerbstätigkeit gefordert werden, wenn die Kinderbetreuung dies zulässt. Fazit für die Praxis Die Erwerbsobliegenheit beginnt nicht erst nach dem Scheidungsantrag, sondern kann bereits während des Trennungsjahres einsetzen.
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- Pressemitteilungen NewsJournalismus25.06.2026
In der Beratung von Mandanten zeigt sich aktuell immer wieder, dass die Erwerbsobliegenheit während des Trennungsjahres häufig falsch eingeschätzt wird. Hier zeigt sich: Auch im Trennungsjahr kann eine zumutbare Erwerbstätigkeit gefordert werden, wenn die Kinderbetreuung dies zulässt. Fazit für die Praxis Die Erwerbsobliegenheit beginnt nicht erst nach dem Scheidungsantrag, sondern kann bereits während des Trennungsjahres einsetzen.
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