Gericht kippt Mindestpreise für Uber und Bolt in München: Tarife für Mietwagen vorerst gestoppt
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(Aktualisierung: Reaktion Uber) MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen. Seit Anfang Juli galten in München Mindestpreise für Fahrdienste mit Uber oder Bolt. Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinführten.
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- BildJournalismus09.10.2026
- Fehmarnsches TageblattRegional09.10.2026
- KreiszeitungRegional09.10.2026
- MerkurRegional09.10.2026
- heise · Newsticker via RSS abonnierenJournalismus09.10.2026
- Süddeutsche ZeitungJournalismus09.10.2026
- wallstreet:online · UnternehmenmeldungenJournalismus08.10.2026
(Aktualisierung: Reaktion Uber) MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen.
- ONETZRegional08.10.2026
- STERN · Der Tag im ÜberblickJournalismus08.10.2026
Seit Anfang Juli galten in München Mindestpreise für Fahrdienste mit Uber oder Bolt. Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinführten.
- Radio PlassenburgMedien08.10.2026
Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. Das Gericht entschied in fünf Eilbeschlüssen, dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinführten.
- Allgaeuer-zeitungRegional08.10.2026