Sexualstrafrecht: Hubig will Verjährungsfrist von Vergewaltigung verlängern

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Sexuelle Handlungen sollten nach ihren Vorstellungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ -, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung möchte sie von 5 auf 20 Jahre verlängert sehen. „Wer eine Vergewaltigung erlebt hat, braucht oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion , Günter Krings, der „Rheinischen Post“. Bis zu dieser Reform des Sexualstrafrechts ging das Recht erst von einer Vergewaltigung aus, wenn er oder sie den Justizministerin Hubig spricht sich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts aus. Verjährung nach fünf Jahren bei Vergewaltigung hält die SPD-Politikerin für »zu kurz« und plädiert für eine deutli

Erstmalig 10.06.2026Zuletzt vor 12 Tagen

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