Arbeitszeiterfassung 2026: Digitale Pflicht, neue Chancen für Planungsbüros

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Arbeitszeiterfassung wird 2026 zur digitalen Pflicht. Wels, Juni 2026 – Ab 2026 wird die systematische und zunehmend elektronische Arbeitszeiterfassung im gesamten DACH-Raum zum verbindlichen Standard. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitsbeginn, -ende und -dauer künftig verbindlich digital und tagesnah dokumentiert werden – mit Übergangsfristen von ein bis fünf Jahren je nach Unternehmensgröße.

Erstmalig 17.06.2026Zuletzt vor 7 Tagen

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  • Pressemitteilungen NewsJournalismus17.06.2026

    Arbeitszeiterfassung wird 2026 zur digitalen Pflicht. Wels, Juni 2026 – Ab 2026 wird die systematische und zunehmend elektronische Arbeitszeiterfassung im gesamten DACH-Raum zum verbindlichen Standard. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitsbeginn, -ende und -dauer künftig verbindlich digital und tagesnah dokumentiert werden – mit Übergangsfristen von ein bis fünf Jahren je nach Unternehmensgröße.

  • Bloggen InformierenJournalismus17.06.2026

    Arbeitszeiterfassung wird 2026 zur digitalen Pflicht. Wels, Juni 2026 – Ab 2026 wird die systematische und zunehmend elektronische Arbeitszeiterfassung im gesamten DACH-Raum zum verbindlichen Standard. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitsbeginn, -ende und -dauer künftig verbindlich digital und tagesnah dokumentiert werden – mit Übergangsfristen von ein bis fünf Jahren je nach Unternehmensgröße.

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