Gültigkeit von Kündigungen trotz fehlerhafter Massenentlassungsanzeige

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Ausdrücklich offen gelassen hat das BAG in diesen Entscheidungen weiterhin die – in der Praxis wohl bedeutsamste – Frage, ob vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Sewel Fehler im Anzeigeverfahren denkbar sind, die den Zweck des Anzeigeverfahrens nicht beeinträchtigen und deshalb dem Anlaufen der Sperrfrist nicht entgegenstehen, mit der Folge, dass die Kündigungen nach Ablauf der Frist im Sinne des § 18 Abs. 1 bzw. 2 KSchG das Arbeitsverhältnis wirksam beenden könnten. Danach gilt laut Pressemitteilung: Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Kündigungen tro Februar 2026 (Az.: 6 AZR 726/23) entschieden, dass eine Kündigung nicht automatisch ungültig ist, wenn die Massenentlassungsanzeige an die Agentur für Arbeit fehlerhafte Angaben enthält. Entscheidend

Erstmalig 03.07.2026Zuletzt vor 50 Tagen

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Artikel (3)

  • Recht UmschauMedien07.07.2026

    Ausdrücklich offen gelassen hat das BAG in diesen Entscheidungen weiterhin die – in der Praxis wohl bedeutsamste – Frage, ob vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Sewel Fehler im Anzeigeverfahren denkbar sind, die den Zweck des Anzeigeverfahrens nicht beeinträchtigen und deshalb dem Anlaufen der Sperrfrist nicht entgegenstehen, mit der Folge, dass die Kündigungen nach Ablauf der Frist im Sinne des § 18 Abs. 1 bzw. 2 KSchG das Arbeitsverhältnis wirksam beenden könnten. Danach gilt laut Pressemitteilung: Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Kündigungen tro

  • Recht UmschauMedien03.07.2026

    Das Massenentlassungsverfahren nach § 17 KSchG gilt als formales Minenfeld: Schon kleine Ungenauigkeiten konnten die Wirksamkeit sämtlicher Kündigungen gefährden. Doch wie viel Fehlertoleranz lässt das Gesetz tatsächlich zu? Mit dieser Frage hatte sich das BAG nun im Fall einer geringfügig zu hoch angegebenen Zahl zu entlassender Arbeitnehmender zu befassen.

  • openPRJournalismus03.07.2026

    Februar 2026 (Az.: 6 AZR 726/23) entschieden, dass eine Kündigung nicht automatisch ungültig ist, wenn die Massenentlassungsanzeige an die Agentur für Arbeit fehlerhafte Angaben enthält. Entscheidend ist, ob der Zweck der Massenentlassungsanzeige beeinträchtigt wurde. Hintergründe des Falls Massenentlassungsanzeige bei Betriebsstilllegungen Der Fall basiert auf einer Betriebsstilllegung, bei der der Arbeitgeber eine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Agentur …