Was für und gegen ein Verbot von Kindersexpuppen spricht

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, bekräftigt. Besitzen solcher Puppen untersagt, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Gericht in Karlsruhe. Persönlichkeitsrecht." Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, bekräftigt. Es argumentierte, dass die Verbote zwar den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung betreffen, nicht aber den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Kritik schon im Gesetzgebungsverfahren Zur Begründung des neuen Verbots hieß es damals nach Angaben des Bundestags, es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung solcher Sexpuppen die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder absenke. Das Verbot von Sexpuppen, di

Erstmalig 02.07.2026Zuletzt vor 55 Tagen

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