Arbeitszeitdebatte: Arbeitszeitreform am Bedarf der Unternehmen ausrichten

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Verbandsbüro Arbeitszeitgesetz im Streit: Flexibilität nur mit Tarifvertrag? Der Referentenentwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz verspricht mehr Flexibilität, soll diese nach Kritik von DIE FAMILIENUNTERNEHMER aber vor allem tarifgebundenen Betrieben öffnen. Für viele andere Unternehmen könnten zugleich neue Pflichten zur elektronischen Zeiterfassung hinzukommen. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: «Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.» Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen aber erweitert werden. Eine solche Wochenarb

Erstmalig 17.06.2026Zuletzt vor 2 Tagen

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