Sexualstrafrecht: Hubig will Verjährung von Vergewaltigung verlängern

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In anderen EU-Ländern gilt es bereits: "Ja heißt Ja" - Sex ist nur dann einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen. In Deutschland ist eine Vergewaltigung hingegen meist nur strafbar, wenn jemand den Sex klar abgelehnt hat. Bundesjustizministerin Hubig will, dass sich das bald ändert. Und dort sieht man vor allem im Sexualstrafrecht Handlungsbedarf. Zehn Jahre nach der Reform des Sexualstrafrechts sollen die Justizministerinnen und -minister der Länder weiter bestehende Schutzlücken schließen. „Seit der Reform des Sexualstrafrechts vor zehn Jahren ist es zu Fallkonstellationen gekommen, in denen auch schwerwiegende sexuelle Übergriffe - insbesondere unter Ausnutzung der Unfähigkeit der Opfer, ihren Willen zu äußern - nicht mehr verfolgt werden konnten“, sagte Gallina. Opf

Erstmalig 05.06.2026Zuletzt vor 13 Tagen

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