Gerichtsentscheidung in Sachsen-Anhalt: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen
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Drei aktuelle und frühere AfD-Mitglieder wollten ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse behalten – und scheiterten nun endgültig vor Gericht. Das OVG Sachsen-Anhalt sieht Zweifel an ihrer „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die Kläger als Mitglieder beziehungsweise Unterstützer des AfD-Landesverbands «nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen», wie
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- Recklinghaeuser ZeitungRegional10.08.2026
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Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die Kläger als Mitglieder beziehungsweise Unterstützer des AfD-Landesverbands «nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen», wie es hieß.
- STERN · die neusten Meldungen zum Thema PolitikJournalismus10.08.2026
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Zudem bestritten sie, dass die AfD Sachsen-Anhalt verfassungsfeindlich ausgerichtet sei.
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- WELT ONLINEJournalismus10.08.2026
Drei aktuelle und frühere AfD-Mitglieder wollten ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse behalten – und scheiterten nun endgültig vor Gericht. Das OVG Sachsen-Anhalt sieht Zweifel an ihrer „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“.