Gerichtsentscheidung in Sachsen-Anhalt: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen

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Drei aktuelle und frühere AfD-Mitglieder wollten ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse behalten – und scheiterten nun endgültig vor Gericht. Das OVG Sachsen-Anhalt sieht Zweifel an ihrer „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die Kläger als Mitglieder beziehungsweise Unterstützer des AfD-Landesverbands «nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen», wie

Erstmalig 10.08.2026Zuletzt vor 12 Tagen

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