101-Jährige darf in Wohnung bleiben – Gericht stoppt Räumung

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Um einen Neubau zu errichten, wollte ein Immobilienunternehmen eine an Demenz erkrankte Hochbetagte loswerden. Die Räumungsklage des Unternehmens wurde nun abgewiesen. Der Sohn sagt, einen Umzug hätte seine Mutter nicht überlebt. Verfasst von: dpa Eine 101 Jahre alte demente Kölnerin darf in ihrer Wohnung bleiben – das Kölner Amtsgericht wies die Räumungsklage einer Immobiliengesellschaft ab. Einen Umzug in eine andere Wohnung, „den hätte meine demenzkranke Mutter nicht überlebt. Räumungsklage nicht ausreichend begründet Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung weder auf das Alter noch den gesundheitlichen Zustand der 101-Jährigen ein, sondern wies die Räumungsklage wegen „formeller und materieller Bedenken“ ab.

Erstmalig 10.06.2026Zuletzt vor 14 Tagen

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