Bundesregierung streicht „begleitetes Trinken“: Kein Alkohol mehr für 14-Jährige

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Zukünftig ist 14- und 15-Jährigen auch im Beisein ihrer Eltern der Alkoholkonsum verboten. „Begleitetes Trinken“ nur eine Änderung der Kinder- und Jugendhilfe Die Streichung des „begleiteten Trinkens“ hat inhaltlich wenig mit der Strukturreform zu tun, passte für Prien aber in den Gesetzentwurf, der jetzt in den Bundestag geht. Darin heißt es: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen.“ Ziel ist, Jugendliche besser vor Gesundhei Das Bundeskabinett hat die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- und 15-Jährige auf den Weg gebracht. Grundsätzlich dürfen Jugendliche Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgeträ

Erstmalig 06.08.2026Zuletzt vor 9 Tagen

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  • Kurier – RssdRegional13.08.2026

    Jugendliche, die in Gegenwart ihrer Eltern Alkohol trinken dürfen, trinken demnach im Schnitt früher, mehr und riskanter als Gleichaltrige, denen klare Regeln gesetzt werden, hat die Deutsche Hauptstelle Sucht (DHS) eruiert. Selbst in Österreich ist die Gesetzeslage vergleichsweise mild, hierzulande gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren für Getränke mit geringem Alkoholgehalt, Hochprozentiges wie Schnaps dürfen junge Erwachsene erst ab 18 trinken; die Grenze wurde je nach Bundesland zwischen den 1960ern und den 1990ern eingeführt. In Österreich hat bereits ein Drittel der 13-Jährigen Alkohol ko

  • News4teachersJournalismus12.08.2026

    Das Bundeskabinett hat die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- und 15-Jährige auf den Weg gebracht. Grundsätzlich dürfen Jugendliche Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren erwerben und konsumieren. Was über Generationen vielfach als kontrollierte Einführung in den Alkoholkonsum verstanden wurde, soll vom Jugendschutzgesetz künftig nicht mehr privilegiert werden.

  • Tiroler Tageszeitung OnlineJournalismus12.08.2026

    Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) lässt eine Ausweitung des Alkoholverbots an Bahnhöfen in ganz Österreich prüfen. In Innsbruck gibt es ein solches schon seit 2017. Auch in Zügen könnte ein Alkoholverbot kommen.

  • N-TVJournalismus12.08.2026

    Mit 14 das erste Bier mit Papa teilen, für manche eine Kindheitserinnerung. Das soll nun zumindest in öffentlichen Räumen verboten werden. Um den Schutz junger Menschen zu stärken, legt die Bundesregierung nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

  • AerzteblattMedien12.08.2026

    Berlin – Das sogenannte begleitete Trinken unter Aufsicht von Erwachsenen soll verboten werden, um Jugendliche besser vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Als Nächstes berät der Bundestag darüber. „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die... [weiter lesen]

  • STERN · die neusten Meldungen zum Thema PolitikJournalismus12.08.2026

    Zukünftig ist 14- und 15-Jährigen auch im Beisein ihrer Eltern der Alkoholkonsum verboten. „Begleitetes Trinken“ nur eine Änderung der Kinder- und Jugendhilfe Die Streichung des „begleiteten Trinkens“ hat inhaltlich wenig mit der Strukturreform zu tun, passte für Prien aber in den Gesetzentwurf, der jetzt in den Bundestag geht. Darin heißt es: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen.“ Ziel ist, Jugendliche besser vor Gesundhei

  • TagesschauJournalismus12.08.2026

    In Deutschland muss man mindestens 16 sein, um Alkohol trinken zu dürfen. Bislang gilt aber eine Ausnahme: Sind Erziehungsberechtigte dabei, dürfen auch 14- und 15-Jährige zu Bier oder Wein greifen. Das soll sich ändern.[ mehr ]

  • Kurier – RssdRegional12.08.2026

    An gewissen Bahnhöfen scheint diese Grenze aber nicht mehr zu reichen: „Rund jede sechste sicherheitsrelevante Meldung an den ÖBB-Bahnhöfen steht im Zusammenhang mit Alkoholkonsum“, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Sprich: An neun österreichischen Bahnhöfen ist es bereits jetzt verboten, am gesamten Bahnhofsbereich Alkohol zu konsumieren. Eine Ausweitung des Alkoholverbots auf andere Bahnhöfe soll  vor allem aus zwei Gründen geprüft werden, wie Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) am Mittwoch in einer Aussendung mitteilt: Erstens zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, „die im Eins

  • Fehmarnsches TageblattRegional12.08.2026
  • Https://www.haller-kreisblatt.de/_export/site_rss/hk/index.rssRegional12.08.2026
  • STERN · Der Tag im ÜberblickJournalismus12.08.2026

    Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Kein Wein, Bier oder Sekt mehr für 14- und 15-Jährige: Das sogenannte begleitete Trinken unter Aufsicht von Erwachsenen soll in Deutschland verboten werden, um die Jugendlichen besser vor Gesundheitsgefahren zu schützen. „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen“, heißt im Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe.

  • Radio PlassenburgMedien12.08.2026

    Kein Wein, Bier oder Sekt mehr für 14- und 15-Jährige: Das sogenannte begleitete Trinken unter Aufsicht von Erwachsenen soll in Deutschland verboten werden, um die Jugendlichen besser vor Gesundheitsgefahren zu schützen. «Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen», heißt im Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Andere alkoholische Getränke wie etwa Schnaps dürfen derzeit und künftig ohnehin nur an Erwachsene ab

  • Süddeutsche ZeitungJournalismus10.08.2026