GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen

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Die GEMA hat ihren Rechtsstreit gegen den KI-Musikdienst Suno gewonnen. Juli 2026 entschied das Landgericht München I, dass Suno Urheberrechte verletzt, wenn das Unternehmen seine KI mit geschützten Songs trainiert und diese anschließend im Output wieder ausspielt. Es ist das erste Urteil in Europa zu KI-generierter Musik – und die Botschaft an die ... Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Beobachter sehen darin Signalwirkung. Von Fritz Espenlaub.

Erstmalig 31.07.2026Zuletzt vor 19 Tagen

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