Paragraf zur Politikerbeleidigung soll eingeschränkt werden

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Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Bislang sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen alle „Personen des politischen Lebens“ strafbar. Während Spitzenpolitiker „eine harte Auseinandersetzung aushalten“ müssten, könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker „das Handtuch werfen“, mahnte der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). Verschiedene Vertreter der etablierten Parteien, etwa Union-Fraktionschef Jens Spahn oder die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (ebenfalls CDU), forderten jüngst die Aufhebung von Paragraph 188 StGB, dem sog. Politiker-Beleidigungs-Gesetz. Jetzt ist davon keine Rede mehr, die Vorschr

Erstmalig 12.06.2026Zuletzt vor 11 Tagen

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