Ärger um Preisangaben bei Lidl: Gerichtsurteil könnte Folgen für gesamte Branche haben
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Fetter Rabatt auf einen Sahnejoghurt: Damit warb Lidl in einem Prospekt. Der Discounter Lidl hat im Streit um Preisangaben in seiner Werbung eine Niederlage vor Gericht erlitten. Lidl hatte dem Gericht zufolge argumentiert, dass es sich um Ware handle, die es im Aktionszeitraum überhaupt und lediglich vorübergehend zu kaufen gebe.
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